Entfall der Zahlungsart 'Nachnahme'

09.01.2018

Das neue Surcharging Verbot ab 13.01.2018

Ab dem 13.01.2018 wird die 1. Stufe der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015), mit der Einführung des §270 a BGB am 13. Januar 2018 in deutsches Recht umgesetzt.

Das sogenannte “Surcharging” (= Erhebung von Entgelten für Zahlungsmittel oder Zahlungsweisen) in der EU ist damit verboten.

Wir haben in unserem Shop für die gängigen Zahlungsarten (Kreditkarte, Rechnung, Paypal, Lastschrift und Vorauskasse) auch in der Vergangenheit keine zusätzlichen Gebühren berechnet. Eine Ausnahme stellte die Zahlungsart 'Nachnahme' dar.

Die zusätzlichen Kosten für diese Zahlungsart basierten auf den Gebühren, die DHL für die Abwucklung berechnet. Da wir diese zusätzlichen Kosten in Zukunft nicht mehr weiterbelasten dürfen bzw. die Rechtslage einmal mehr, mehr als schwammig ist, haben wir uns dazu entschlossen diese nicht  mehr anzubieten.

Unseren Kunden empfehlen wir auf die Zahlungsart Rechnung auszuweichen.


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